Armutsquote auf neuem Höchststand und bei den Reichsten knallen die Sektkorken!

Für Deutsch­land geht der Par­itätis­che Wohlfahrtsver­band von einem neuen „Reko­rd­w­ert“ bei der Armut­squote aus. Zur Vorstel­lung des Armuts­berichts 2021 des Par­itätis­chen Wohlfahrtsver­ban­des erk­lärt die sozialpoli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag, Susanne Schaper:

„Die Armut­squote hat einen trau­ri­gen neuen Höch­st­stand erre­icht. Das zeigt, dass in der Armuts­bekämp­fung grundle­gen­dere Refor­men drin­gend nötig sind und es mit einem bloßen Etiket­ten­wech­sel von „Hartz-IV“ zu „Bürg­ergeld“ nicht getan ist. Angesichts der enor­men Preis­steigerun­gen im Bere­ich der Energie- und Lebens­mit­tel­preise, ist kurzfristig eine bedarf­s­gerechte Neu­berech­nung und Erhöhung der Regel­sätze uner­lässlich. Langfristig bleiben wir als LINKE bei unser­er Forderung, eine sank­tions­freie Grund­sicherung von 1200€ monatlich einzuführen. Nur so ist garantiert, dass in diesem reichen Land kein Men­sch in Armut leben muss. Unter­dessen knallen bei den reich­sten Deutschen die Sek­tko­rken und das nicht nur Sil­vester: Die 100 Reich­sten haben ihr Ver­mö­gen mit­ten in der Krise um 19 % bzw. 116 Mil­liar­den Euro gesteigert.

Der Armuts­bericht zeigt, dass Instru­mente wie die Kurzarbeit während der Pan­demie zwar einen stärk­eren Anstieg der Armut ver­hin­dert haben, bes­timmte Grup­pen, wie ger­ingfügig Beschäftigte und Selb­st­ständi­ge, aber durchs Raster gefall­en sind. Statt, wie von der Ampel angekündigt, die Ver­di­en­st­gren­zen zu erhöhen, müssen Mini­jobs in sozialver­sicherungspflichtige Arbeitsver­hält­nisse umge­wan­delt wer­den. Die Pan­demie hat gezeigt, dass Mini­jobs kein­er­lei soziale Absicherung für die Beschäftigten, son­dern nur Kosteneinsparun­gen für die Unternehmens­seite bieten.

Dass diese Kosten dabei von den Unternehmen auf den Staat aus­ge­lagert wer­den, zeigt eine Studie der Ber­tels­mann-Stiftung: Men­schen, die trotz Arbeit Hartz-IV beziehen, sind laut ein­er Studie meist im Niedriglohnsek­tor oder in einem Mini­job tätig. Die Einsparung von Lohnkosten zu Las­ten des Sozial­staats ist ein wirtschafts- und sozialpoli­tis­ch­er Skan­dal, der drin­gend abgestellt wer­den muss.

Beson­ders stark war die Gruppe der Selb­st­ständi­gen während der Pan­demie von Armut betrof­fen. Statt, wie von uns gefordert, schnelle und unbürokratis­che Hil­fen zur Deck­ung ihres Leben­sun­ter­halts zu erhal­ten, sehen sich Betrof­fene, die staatliche Hil­f­s­gelder in Anspruch genom­men haben, teils mit Ermit­tlungsver­fahren wegen Betrugs kon­fron­tiert. Mit­tel­fristig muss die Gruppe der Selb­st­ständi­gen, die häu­fig zu Las­ten der eige­nen Vor­sorge kalkulieren muss, zu fairen Bedin­gun­gen in die geset­zliche Arbeit­slosen­ver­sicherung aufgenom­men wer­den.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen