Die Entscheidung für oder gegen ein Kind darf nicht vom Geldbeutel abhängen!, mit Sarah Buddeberg

Seit 2009 wer­den in Sach­sen Kinder­wun­schbe­hand­lun­gen finanziell gefördert. Manche Paare kön­nen einen Zuschuss zu den sehr hohen Kosten ein­er Kinder­wun­schbe­hand­lung erhal­ten, wenn sie unge­wollt kinder­los sind. Im Gegen­satz zu anderen Bun­deslän­dern unter­stützt der Freis­taat allerd­ings nur ver­schiedengeschlechtliche Paare. Gle­ichgeschlechtliche Paare, alle­in­ste­hende Frauen und Men­schen, die schwanger wer­den kön­nen, erhal­ten keine Unter­stützung. Auch Paare, die auf eine Fremd­samen­spende angewiesen sind, wer­den davon aus­geschlossen.

Die Links­frak­tion fordert in einem Land­tagsantrag (Druck­sache 7/8407), diese Diskri­m­inierung zu been­den. In ihrer Stel­lung­nahme dazu behauptet Sozialmin­is­terin Petra Köp­ping nun, man müsse erst neue Regelun­gen des Bun­des abwarten, um dies rechtssich­er umzuset­zen. Sarah Bud­de­berg, Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik, erk­lärt:

„Die Staat­sregierung erfind­et immer neue Ausre­den, warum sie der Gle­ich­berech­ti­gung weit­er im Weg ste­hen will. Die Regelun­gen in Rhein­land-Pfalz, Berlin, dem Saar­land und seit dem Jahreswech­sel auch Bre­men zeigen, wie ein­fach eine Lösung mach­bar ist. Ein uner­füll­ter Kinder­wun­sch stellt eine große seel­is­che Belas­tung dar – unab­hängig vom eige­nen Beziehungssta­tus. Eine Kinder­wun­schbe­hand­lung kann dabei helfen, den eige­nen Kinder­wun­sch zu erfüllen. Tausende Men­schen bleiben aber aus­geschlossen, wenn die Förderung auf ver­schiedengeschlechtliche Paare beschränkt bleibt. Geht es nach Frau Köp­ping, wer­den alle anderen mit ihrer seel­is­chen Belas­tung des uner­füll­ten Kinder­wun­sches allein gelassen. Wir wollen diese Diskri­m­inierung endlich been­den und die Kinder­wun­schförderung für alle Betrof­fe­nen öff­nen.“

Susanne Schaper, sozial- und gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin, ergänzt:

„Die hohen Behand­lungskosten sind für arme Men­schen kaum zu schul­tern. Auch nach den Zuschüssen und den Beteili­gun­gen der Krankenkassen bleiben mehrere tausend Euro als Eigenan­teil übrig. Eine Anteils­fi­nanzierung ist somit nichts anderes als eine Bevorteilung ver­mö­gen­der Men­schen. Die Entschei­dung für oder gegen ein Kind darf aber nicht vom Geld­beu­tel abhän­gen. Finanzielle Anreize, die sich vor allem an wohlhaben­dere Paare richt­en, bewirken eine direk­te soziale Selek­tion. Die Krankenkassen sind in der Pflicht, die Anteils­fi­nanzierung in eine Voll­fi­nanzierung zu über­führen. Die Staat­sregierung soll sich im Bun­desrat dafür ein­set­zen, dies umzuset­zen. Bis eine Voll­fi­nanzierung durch die Krankenkassen erwirkt ist, soll der Freis­taat seine Förderung entsprechend anpassen, damit die Betrof­fe­nen nicht auf dem erhe­blichen Eigenan­teil sitzen bleiben.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen