Die Fluchtbewegung aus der Ukraine führt erneut das Problem vor Augen, dass schutzsuchende Menschen von der elektronischen Gesundheitskarte und damit von der Krankenversicherung ausgeschlossen sind. In den ersten 18 Monaten unterfallen Asylsuchende und bisher auch die ukrainischen Kriegsflüchtlinge dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht medizinische Behandlungen nur im Akut- und Schmerzfall sowie bei Schwangerschaft vor. Der Besuch einer Arztpraxis muss vorher vom Sozialamt geprüft und ein …
weiterlesen "Kenia-Koalition lehnt elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete ab, mit Juliane Nagel"