Kenia-Koalition lehnt elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete ab, mit Juliane Nagel

Die Flucht­be­we­gung aus der Ukraine führt erneut das Prob­lem vor Augen, dass schutz­suchende Men­schen von der elek­tro­n­is­chen Gesund­heit­skarte und damit von der Kranken­ver­sicherung aus­geschlossen sind. In den ersten 18 Monat­en unter­fall­en Asyl­suchende und bish­er auch die ukrainis­chen Kriegs­flüchtlinge dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Dieses sieht medi­zinis­che Behand­lun­gen nur im Akut- und Schmerz­fall sowie bei Schwanger­schaft vor. Der Besuch ein­er Arzt­prax­is muss vorher vom Sozialamt geprüft und ein Behand­lungss­chein aus­gestellt wer­den.

Die Links­frak­tion kämpft seit langem für einen gle­ich­berechtigten Zugang zur Gesund­heitsver­sorgung. Dazu gehören gle­ich­w­er­tige Gesund­heit­sleis­tun­gen sowie eine elek­tro­n­is­che Gesund­heit­skarte vom ersten Tag an. Dafür sollte der Freis­taat einen Rah­men­ver­trag mit ein­er Krankenkasse abschließen, wie es u.a. Thürin­gen, Bran­den­burg und Berlin längst getan haben. Trotz des offen­sichtlichen Hand­lungs­be­darfs hat die Koali­tion heute im Sozialauss­chuss einen entsprechen­den Antrag der Links­frak­tion abgelehnt (Druck­sache 7/1984). Dazu erk­lärt die asylpoli­tis­che Sprecherin Juliane Nagel:

„In der Stel­lung­nahme von Min­is­terin Köp­ping, ver­fasst noch vor dem rus­sis­chen Angriff­skrieg auf die Ukraine, wird unter anderem recht unge­lenk den Kom­munen die Ver­ant­wor­tung zugeschoben. Andere Län­der haben jedoch längst gezeigt, dass zen­trale Lösun­gen nicht nur kostengün­stiger, son­dern auch unbürokratis­ch­er sind. Wir fordern die Staat­sregierung auf, das Fen­ster für die Ein­führung ein­er elek­tro­n­is­chen Gesund­heit­skarte in Sach­sen jet­zt nicht zu schließen.

Mit dem vere­in­barten Wech­sel der Ukraine-Geflüchteten ins SGB II bzw. XII zum 1. Juni 2022 ent­fällt deren Schlechter­stel­lung durch das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. Die Ungle­ich­be­hand­lung ander­er Kriegs­flüchtlinge bleibt hinge­gen beste­hen. Eine lan­desweite elek­tro­n­is­che Gesund­heit­skarte ent­lastet die Kom­munen und kün­ftig auch die Sozialämter, ver­mei­det einen Flick­en­tep­pich und sorgt vor allem dafür, dass kranke Men­schen ihr Grun­drecht auf Gesund­heit beanspruchen kön­nen.“Detail

Susanne Schaper, gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag ergänzt:

„Jed­er Men­sch ver­di­ent eine ärztliche Behand­lung ohne vorheri­gen Umweg zum Sozialamt. Alle reden von Dig­i­tal­isierung – nur Geflüchtete sollen außen vor bleiben und benöti­gen weit­er­hin einen aus­ge­druck­ten Zettel im DIN A 4‑Format. Das ist unnötige Bürokratie und Ressourcenver­schwen­dung. Neben uns als par­la­men­tarisch­er Oppo­si­tion hat­ten sich zivilge­sellschaftliche Organ­i­sa­tio­nen immer wieder um die Gesund­heit­skarte bemüht, zulet­zt die säch­sis­chen Medinet­ze gemein­sam mit anderen Vere­inen. Aber auch eine säch­sis­che Kom­mune hat die Ini­tia­tive ergrif­f­en: In Dres­den gibt es die Gesund­heit­skarte seit 2020. Nach langem Aushand­lung­sprozess mit den Krankenkassen ist die Bilanz durch­weg pos­i­tiv.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen