Sachsens Krankenhäuser brauchen mehr Investitionsgeld – Kenia-Koalition darf nicht länger knausern!

Die Staat­sregierung will auch 2023 und 2024 weniger Investi­tion­s­mit­tel bere­it­stellen als die säch­sis­chen Kranken­häuser benöti­gen. Zwar sieht der Entwurf des Dop­pel­haushalts mehr Mit­tel für die Kranken­haus­fi­nanzierung vor – 30 Mil­lio­nen Euro will der Freis­taat in den bei­den kom­menden Jahren zusät­zlich in die Einzel- und Pauschalförderung steck­en, allerd­ings wird ein Drit­tel dieses Geldes gle­ichzeit­ig dem Dig­i­tal­isierungs-Topf ent­zo­gen. Unterm Strich sollen also nur 20 Mil­lio­nen Euro zusät­zlich fließen.

Die Kranken­haus­ge­sellschaft Sach­sen hat zum Aus­druck gebracht, dass gegenüber 2021/22 min­destens eine Ver­dopplung nötig wäre – das entspräche ein­er Summe von etwa 240 Mil­lio­nen Euro jährlich für die Kranken­haus­in­vesti­tio­nen, die Staat­sregierung will allerd­ings nur 140 Mil­lio­nen Euro jährlich aus­geben. Die Staat­sregierung fol­gt dabei noch nicht ein­mal dem Kom­pro­missvorschlag der Kranken­haus­ge­sellschaft, die eine jährliche Steigerung um 30 Mil­lio­nen Euro vorgeschla­gen hat­te, um 2026 bei 240 Mil­lio­nen Euro anzukom­men.

Susanne Schaper, Sprecherin der Links­frak­tion für Gesund­heit­spoli­tik, erk­lärt:

„Seit Jahren ignori­ert die Staat­sregierung den großen Investi­tions­be­darf in unseren Kranken­häusern. Wir wer­den dafür stre­it­en, dass die Koali­tion nicht länger knau­sert. Die Auf­gaben sind gewaltig, auch bei der Dig­i­tal­isierung darf nicht ges­part wer­den. Der Bedarf muss wenig­stens mit­tel­fristig gedeckt wer­den, zumal der Freis­taat geset­zlich dazu verpflichtet ist, die Kranken­haus-Investi­tio­nen zu zahlen. Die Krankenkassen sowie die Pati­entin­nen und Patien­ten finanzieren hinge­gen die Betrieb­skosten.

Nicht zulet­zt der Rech­nung­shof warnt seit langem davor, dass der Ver­sorgungs­stan­dard andern­falls sinken wird. 2020 schrieben die Kassen­wächter in ihrem Bericht: ‚Die Mit­tel der Kranken­haus­in­vesti­tions­fi­nanzierung genü­gen nicht zum Erhalt von Sub­stanz und langfristiger Leis­tungs­fähigkeit der säch­sis­chen Kranken­häuser. […] Eine dauer­haft nicht auskömm­liche Investi­tions­fi­nanzierung würde zu einem Ver­mö­gensverzehr bei der Kranken­haus­in­fra­struk­tur führen.‘ Der Rech­nung­shof­bericht 2022 wieder­holt diese Kri­tik expliz­it für die Uni­ver­sität­sklini­ka.

Die Staat­sregierung soll sich außer­dem dafür ein­set­zen, dass kein Kranken­haus mehr Gewinne auss­chüt­ten darf. Jed­er erwirtschaftete Euro muss rein­vestiert wer­den.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen