Kliniken in Not — „Alarmstufe Rot“ ist ein Warnsignal

Unter dem Mot­to “Alarm­stufe Rot” hat die Kranken­haus­ge­sellschaft Sach­sen heute zusam­men mit Vertreter:innen der Deutschen Kranken­haus­ge­sellschaft und von säch­sis­chen Kliniken über die extrem anges­pan­nte, exis­tenzbedro­hende Finanzsi­t­u­a­tion Auskun­ft gegeben und unter anderem einen sofor­ti­gen Infla­tion­saus­gle­ich gefordert. Dazu erk­lärt die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag, Susanne Schaper:

„Nach den Belas­tun­gen der Coro­na-Pan­demie müssen die Kranken­häuser und Kliniken nun mit den Fol­gen der Infla­tion und stark gestiege­nen Preisen für Energie, Medi­z­in­pro­duk­te, Lebens­mit­tel und Dien­stleis­tun­gen kämpfen. Auch der über Jahre ent­standene Investi­tion­sstau z. B. bei ener­getis­ch­er Sanierung trägt zu dieser prekären Sit­u­a­tion bei. Trotz­dem sollen in Sach­sen 2023 und 2024 erneut weniger Investi­tion­s­mit­tel bere­it­gestellt wer­den als die säch­sis­chen Kranken­häuser benöti­gen. Zwar sieht der Entwurf des Dop­pel­haushalts mehr Mit­tel für die Kranken­haus­fi­nanzierung vor – 30 Mil­lio­nen Euro will der Freis­taat in den bei­den kom­menden Jahren zusät­zlich in die Einzel- und Pauschalförderung steck­en, allerd­ings wird ein Drit­tel dieses Geldes gle­ichzeit­ig dem Dig­i­tal­isierungs-Topf ent­zo­gen. Unterm Strich sollen also nur 20 Mil­lio­nen Euro zusät­zlich fließen.

Die Kranken­haus­ge­sellschaft Sach­sen hat zum Aus­druck gebracht, dass gegenüber 2021/22 min­destens eine Ver­dopplung nötig wäre – das entspräche ein­er Summe von etwa 240 Mil­lio­nen Euro jährlich für die Kranken­haus­in­vesti­tio­nen, die Staat­sregierung will allerd­ings nur 140 Mil­lio­nen Euro jährlich aus­geben. Die Staat­sregierung fol­gt dabei noch nicht ein­mal dem Kom­pro­missvorschlag der Kranken­haus­ge­sellschaft, die eine jährliche Steigerung um 30 Mil­lio­nen Euro vorgeschla­gen hat­te, um 2026 bei 240 Mil­lio­nen Euro anzukom­men.

Seit Jahren ignori­ert die Staat­sregierung den großen Investi­tions­be­darf in unseren Kranken­häusern. Der Bedarf muss wenig­stens mit­tel­fristig gedeckt wer­den, zumal der Freis­taat geset­zlich dazu verpflichtet ist, die Kranken­haus-Investi­tio­nen bere­itzustellen. Der Rech­nung­shof warnt seit langem davor, dass der Ver­sorgungs­stan­dard andern­falls sinken wird. 2020 schrieben die Kassen­wächter in ihrem Bericht: ‚Die Mit­tel der Kranken­haus­in­vesti­tions­fi­nanzierung genü­gen nicht zum Erhalt von Sub­stanz und langfristiger Leis­tungs­fähigkeit der säch­sis­chen Kranken­häuser. […] Eine dauer­haft nicht auskömm­liche Investi­tions­fi­nanzierung würde zu einem Ver­mö­gensverzehr bei der Kranken­haus­in­fra­struk­tur führen.‘“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen