Sachsen braucht mehr Tierkliniken – dazu sind attraktivere Arbeitsbedingungen notwendig!

Die tier­schutzpoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion, Susanne Schaper, hat die Staat­sregierung zur Sit­u­a­tion der Tierkliniken in Sach­sen befragt (Druck­sache 7/10743). Laut der Antwort existieren noch sechs Kliniken, von denen sich fünf in und bei Leipzig sowie eine im Land­kreis Zwick­au befind­en. Seit 2017 mussten fünf Tierkliniken schließen. Schaper erk­lärt dazu:

„Es wäre wün­schenswert, wenn es in Sach­sen wieder mehr Tierkliniken gäbe – bish­er ste­hen der mit­tlere und östliche Teil des Freis­taates ohne eine einzige solche Ein­rich­tung da. Auch tierärztliche Not­di­en­ste in Land­kreisen sind kaum noch abzudeck­en. Die Haup­tur­sache ist der Man­gel an Tierärztin­nen und Tierärzten. Zwar sind die Aus­bil­dungszahlen kon­stant, allerd­ings sind 90 Prozent der Fachkräfte weib­lich – sie arbeit­en eher in Teilzeit, weil sie Beruf und Fam­i­lie unter einen Hut brin­gen müssen. Auch das Arbeit­szeit­ge­setz erschw­ert die Sit­u­a­tion, weil 24h-Not­di­en­ste anders als in der Human­medi­zin kaum möglich sind. Aus­nah­meregelun­gen wer­den bish­er kaum angewen­det. Es ist auch schwierig, diese Dien­ste arbeit­srechtlich zu fassen, da vorgeschriebene Ruhezeit­en das nicht zulassen. Wir hof­fen auf eine tar­ifver­tragliche Klärung, die Fam­i­lie und Beruf bess­er vere­in­bar macht.

Lösun­gen müssen aber früher anset­zen. Wir müssen den Zugang zum tierärztlichen Studi­um erle­ichtern, eine Aus­bil­dung in land­wirtschaftlichen Berufen bei der Stu­di­en­platzver­gabe anerken­nen und ins­ge­samt mehr Stu­di­en­plätze schaf­fen. Es wäre auch denkbar, Studierende aus dem In- und Aus­land gegen eine entsprechende Stu­di­en-Förderung zur Nieder­las­sung im ländlichen Raum zu verpflicht­en. Eine zen­trale Rufnum­mer für den Tier­not­di­enst wie in Thürin­gen kann in Verbindung mit größeren Not­di­en­stkreisen eine bessere Koor­di­na­tion bewirken.

Ein weit­er­er Punkt ist die Vergü­tung. Anders als in der Human­medi­zin erhal­ten die Tierärztin­nen und Tierärzte keine gesicherte Bezahlung aus der Kranken­ver­sicherung. Es sollte geprüft wer­den, ob eine Kranken­ver­sicherungspflicht für Haus- und Nutztiere möglich ist. Zwar wird die Gebührenord­nung im Novem­ber erst­mals seit 1999 angepasst, aber sie deckt weit­er kaum die Kosten.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen