Heimaufsicht kontrollierte zuletzt deutlich weniger Pflegeeinrichtungen – Qualitätsmanagement absichern

Die Heimauf­sicht des Kom­mu­nalen Sozialver­ban­des hat in den Jahren 2021 und 2022 weniger Pflegeein­rich­tun­gen kon­trol­liert als zuvor (Druck­sache 7/12958). 2022 wur­den nur 296 der etwa 1.000 Ein­rich­tun­gen auf Ver­stöße über­prüft, was einem Anteil von 37,85 Prozent entspricht. Dazu erk­lärt Susanne Schaper, Sprecherin der Links­frak­tion für Sozialpoli­tik:

„Wir haben ver­trauen in Sach­sens Pflegekräfte. Den­noch sind punk­tuelle Fehler und Män­gel nicht auszuschließen, zumal Per­sonal­man­gel und Kos­ten­druck die Arbeit erschw­eren. Ein funk­tion­ieren­des Qual­itäts­man­age­ment der Heime ist wichtig, damit die Pflegebedürfti­gen best­möglich ver­sorgt wer­den und das Per­son­al gute Bedin­gun­gen vorfind­et. Ohne Kon­trollen geht es lei­der nicht. Wir fordern eine ver­lässliche, unab­hängige Überwachung, die Män­gel aufdeckt und trans­par­ent macht. Die sink­ende Kon­trol­lquote zeigt: Die Heimauf­sicht des Kom­mu­nalen Sozialver­ban­des kann diese Auf­gabe nicht voll­ständig erledi­gen.

Wur­den 2019 immer­hin 58,6 Prozent der Ein­rich­tun­gen kon­trol­liert (Druck­sache 7/2636), waren es 2022 nur 37,85 Prozent und somit noch weniger als 2021 mit 40,3 Prozent. Auf­grund der pan­demiebe­d­ingten Kon­tak­tbeschränkun­gen wur­den die Bege­hun­gen seit 2020 reduziert. Gle­ichzeit­ig erhöhte sich die Zahl der Beschw­er­den laut KSV-Geschäfts­bericht 2021 drastisch: Waren es 2019 noch 251 Beschw­er­den, so gin­gen 2020 418 Beschw­er­den ein. 2021 waren es 361 Beschw­er­den.

Sach­sen-Anhalt zeigt, dass es anders geht: Dort hat die zuständi­ge Behörde ihre Kon­trollen 2021 sog­ar aus­ge­baut, um unter anderem Ver­stöße gegen das Infek­tion­ss­chutzge­setz aufzudeck­en. Jede vierte Kon­trolle offen­barte Män­gel. Wir fordern eine unab­hängige Über­prü­fungs­be­hörde, die genug Kapaz­itäten besitzt, um alle Pflegeein­rich­tun­gen jährlich prüfen und berat­en zu kön­nen. Fest­gestellte Män­gel müssen gegenüber den Pflegebedürfti­gen und deren Ange­höri­gen offen­gelegt wer­den.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen