Vollständige Kostentragung für die Sozialausgaben der Kommunen sicherstellen — Bund in die Pflicht nehmen!

Die Links­frak­tion hat mit dem Antrag „Wer bestellt, bezahlt! Bund in die Pflicht nehmen — voll­ständi­ge Kos­ten­tra­gung für die Sozialaus­gaben der Kom­munen sich­er­stellen!“ (7/13156) die Staat­sregierung aufge­fordert, sich mit Nach­druck bei Bun­desregierung und Bun­desrat dafür einzuset­zen, dass die Kom­munen von den durch die Sozialge­set­zge­bung des Bun­des ver­an­lassten Aus­gaben durch den Bund in voller Höhe erstat­tet bekom­men.

Zu Antrag und Stel­lung­nahme der Staat­sregierung fand heute im Sozialauss­chuss eine öffentliche Anhörung mit den Sachver­ständi­gen Ulf Bre­it­feld (Par­itätis­ch­er Sach­sen), Andre Jacob (Säch­sis­ch­er Land­kreistag), Kris Kauf­mann (Beige­ord­nete Soziales), Peer Kruse-Schus­ter (Ref­er­ent Säch­sis­ch­er Städte- und Gemein­de­tag) statt.

Dazu erk­lärt Susanne Schaper, Sprecherin für Sozial- und Gesund­heit­spoli­tik:

„Die Erweiterung und Erneuerung der durch Bun­des­ge­set­zge­bung ver­an­lassten Sozialauf­gaben der Kom­munen, welche ohne entsprechen­den Aus­gle­ich erfol­gt, führen auf Dauer zu der — auch in Sach­sen festzustel­len­den — chro­nis­chen Unter­fi­nanzierung der kom­mu­nalen Haushalte, ins­beson­dere bei den diese über­tra­ge­nen Sozialauf­gaben erfül­len­den säch­sis­chen Land­kreisen.

Im Jahr 2022 betrug, so die Antwort auf meine Kleine Anfrage (7/12639), der prozen­tuale Anteil der Sozialaus­gaben an den jew­eili­gen Kern­haushal­ten in den zehn säch­sis­chen Land­kreisen zwis­chen 43 Prozent (Land­kreis Mit­tel­sach­sen) und 66 Prozent (Land­kreis Leipzig).

Alle Sachver­ständi­gen begrüßen über­wiegend den ersten Teil des Antrags und die notwendi­ge Diskus­sion. Das Ret­tungspaket namens „Gesetz zur Änderung von Geset­zen des kom­mu­nalen Finan­zaus­gle­ichs“ wird als Ein­malzahlung ange­se­hen, welche aber das struk­turelle Prob­lem der intrans­par­enten Finanzbeziehun­gen zwis­chen Bund, Land und Kom­munen nicht löst. Der Freis­taat ist hier viel mehr in der Pflicht, als der Antrag nahelegt! Der Finan­zaus­gle­ich muss neu geregelt und das Säch­sis­che Kom­mu­naleigen­ver­ant­wor­tungsstärkungs­ge­setz über­ar­beit­et wer­den“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen