Ostdeutsche Löhne bei der Rentenberechnung weiter höher gewichten – sonst droht noch viel mehr Altersarmut

Die Links­frak­tion fordert die Staat­sregierung zu ein­er Bun­desratsini­tia­tive auf (Druck­sache 7/14958), damit der Umrechnungs­faktor gemäß § 256a SGB VI und Anlage 10 des SGB VI bei der Ost-Renten­berech­nung noch so lange genutzt wird, bis die Löhne in den ost­deutschen Bun­deslän­dern das durch­schnit­tliche Lohn­niveau in den west­deutschen Bun­deslän­dern erre­icht haben. Diese Regeln zur Renten­berech­nung sehen vor, dass für die „Ver­sicherungszeit­en in der DDR und den neuen Bun­deslän­dern […] soge­nan­nte Ent­gelt­punk­te (Ost) ermit­telt , indem man die Ent­gelte aus diesen Zeit­en bei der Berech­nung zunächst mit einem Umrech­nungs­fak­tor erhöht. Damit sollen Unter­schiede im Lohn­niveau aus­geglichen wer­den. Der Umrech­nungs­fak­tor entspricht etwa dem Ver­hält­nis West-Durch­schnittsent­gelt zu Ost-Durch­schnittsent­gelt.“ Diese Prax­is endet allerd­ings bald: 2017 beschlossen CDU/CSU und SPD im Bun­destag das Rentenüber­leitungs-Abschlussge­setz, das die Hoch­wertung der ost­deutschen Löhne auf West­niveau mit Wirkung ab dem 1. Jan­u­ar 2025 been­det.

Prof. Dr. Joachim Rag­nitz, stel­lvertre­tender Geschäfts­führer der Nieder­las­sung Dres­den des ifo Insti­tuts, warnt: „Aus Sicht der Beitragszahler*innen in Ost­deutsch­land ist die Abschaf­fung der Hochw­er­tung indes ein offenkundi­ger Nachteil, da sie wegen der noch unvoll­ständi­gen Lohnan­gle­ichung nun­mehr deut­lich gerin­gere Rente­nan­wartschaften erhal­ten als bish­er: Derzeit liegen die Brut­tolöhne und Gehäl­ter je Arbeit­nehmer (ohne mar­gin­al Beschäftigte) laut VGR in Ost­deutsch­land bei 82,8 % des west­deutschen Wertes. Das aber bedeutet, dass der all­ge­meine Lohn­rück­stand in Ost­deutsch­land sich für einen Großteil der Beschäftigten auch in niedri­gen Renten­zahlun­gen nieder­schla­gen wird.“

Das will die Links­frak­tion ver­hin­dern, erk­lärt die sozialpoli­tis­che Sprecherin Susanne Schaper:

Für 94 Prozent der Ost­deutschen ist die geset­zliche Rente die einzige Alterssicherung. Sie haben keine Betrieb­srenten, Ver­mö­genswerte oder Mietein­nah­men, um ihr Einkom­men im Alter aufzubessern. Gle­ichzeit­ig ist das Lohnge­fälle zwis­chen Ost und West noch lange nicht beseit­igt, weshalb es gerecht­fer­tigt ist, die – oft recht niedri­gen – Ost-Einkom­men weit­er höher zu werten. Son­st ger­at­en kün­ftig noch viel mehr Beschäftigte am Ende ihres Arbeit­slebens in die Alter­sar­mut und müssen Sozialleis­tun­gen beantra­gen. Die Zahl der Men­schen, die Grund­sicherung im Alter benöti­gen, steigt schon jet­zt drama­tisch schnell an.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen