Menschen, die in Heimen leben, müssen besser vor Gewalt geschützt werden!

Die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin der Links­frak­tion, Susanne Schaper, sagt zur Reform des Heim­rechts, die der Land­tag heute beschließen soll:

„Es ist gut, dass das Betreu­ungs- und Wohn­qual­itäts­ge­setz über­ar­beit­et wird. Hier­bei geht es um die Bedin­gun­gen, unter denen Men­schen mit Behin­derun­gen, Pflegebe­darf oder psy­chis­chen Erkrankun­gen in Ein­rich­tun­gen oder ambu­lant betreuten Wohnge­mein­schaften leben. Das Gesetz definiert größere Infor­ma­tions- und Beratungspflicht­en, was die Heimauf­sicht ent­las­ten soll. Das ist zwar gut gedacht, regelmäßige Kon­trollen sind aber trotz­dem unverzicht­bar. 2022 wurde lediglich ein Drit­tel der Heime kon­trol­liert. Wir bleiben bei unser­er Forderung, dass die Heimauf­sicht ihre Berichte veröf­fentlichen muss. Gut ist indes, dass die Mitwirkungsrechte der Bewohner­in­nen und Bewohn­er gestärkt wer­den.

Nachbesserungs­be­darf sehen wir beim Gewaltschutz. Gewalt in Ein­rich­tun­gen ist ein vielschichtiges The­ma: Sie kann offen oder sub­til erfol­gen, es gibt ver­bale, psy­chis­che, kör­per­liche und sex­u­al­isierte, aber auch struk­turelle Gewalt und For­men der Ver­nach­läs­si­gung. Men­schen mit Behin­derun­gen oder Pflegebe­darf sind beson­ders ver­let­zlich. Daher muss es Mech­a­nis­men geben, die sie schützen — das fordern wir per Entschließungsantrag (Druck­sache 7/16094). Die Koali­tion geht zwar einen Schritt voran und definiert Gewaltschutz als Geset­zesziel. Maß­nah­men zur Gewalt­präven­tion und Konzepte zur Ver­mei­dung frei­heit­sentziehen­der Maß­nah­men wer­den fest­gelegt. Das ist gut, reicht aber nicht. Das struk­turelle Macht­ge­fälle in den Ein­rich­tun­gen erschw­ert interne Beschw­erde­mech­a­nis­men und Gewaltschutzkonzepte. Daher wollen wir eine unter­stützende Mon­i­tor­ing- und Beschw­erdestelle für Gewaltschutz ein­richt­en, die Beschw­er­den ent­ge­gen­nimmt und zwis­chen Betrof­fe­nen, Ein­rich­tun­gen und Behör­den ver­mit­telt. Da auch das Per­son­al von Gewalt betrof­fen ist, sind umfassende Gewaltschutzkonzepte auch eine Frage des Arbeitss­chutzes. Als Grund­lage effek­tiv­er Präven­tion brauchen wir außer­dem bessere Dat­en. Die Staat­sregierung soll darum eine Studie zu Gewalt in Wohnein­rich­tun­gen in Auf­trag geben, wobei Gewalt gegen Frauen sowie sex­u­al­isierte Diskri­m­inierung, Beläs­ti­gung und Gewalt beson­ders betra­chtet wer­den muss.

Mit dem Gesetz soll das selb­st­bes­timmte, dezen­trale Wohnen im Alter, bei Behin­derung und Pflegebe­darf gefördert wer­den. Daher muss die Staat­sregierung auch die Grund­la­gen für mehr ambu­lante Wohn­for­men schaf­fen. Bun­desweite Stu­di­en zeigen, dass nur etwa zwei Prozent der Woh­nun­gen in Deutsch­land bar­ri­ere­frei sind. Wir wollen die entsprechen­den Förder­pro­gramme auf­s­tock­en und regeln, dass schon beim Neubau stärk­er auf Bar­ri­ere­frei­heit geachtet wird.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen