Sachsen muss ein Pflegewohngeld einführen, damit die Pflegebedürftigen keine Investitionskosten zahlen müssen

Wer im Pflege­heim leben muss, zahlt den Eigen­beitrag nicht nur für Pflege, Essen und Unter­bringung, son­dern auch für die Investi­tion­skosten des Betreibers. Anders als bei Kranken­häusern, deren Investi­tion­skosten der Staat zu tra­gen hat, finanzieren Pflegebedürftige mithin mehr als die laufend­en Kosten. Die Eigenan­teile sind in Sach­sen weit­er gestiegen und liegen seit Jahres­be­ginn 2024 im Schnitt bei 2.381 Euro im Monat. Davon ent­fall­en fast 500 Euro auf Investi­tion­skosten. Die Links­frak­tion schlägt ein säch­sis­ches Pflege­wohn­geld vor (Druck­sache 7/16082): Solange der Staat die Investi­tion­skosten nicht trägt, sollen die Pflegebedürfti­gen eine Aus­gle­ich­szahlung in Höhe des jew­eili­gen Investi­tion­skos­tenan­teils vom Land erhal­ten.

Die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin Susanne Schaper erk­lärt:

„Die pflegebedürfti­gen Men­schen müssen schnell ent­lastet wer­den — dabei ist die Kretschmer-Koali­tion aus CDU, Grü­nen und SPD krachend gescheit­ert. Schon vor fünf Jahren emp­fahl die vom Land­tag einge­set­zte Sachver­ständi­gen-Kom­mis­sion (Druck­sache 6/15400) ein Pflege­wohn­geld, das etwa in Nor­drhein-West­falen, Schleswig-Hol­stein oder Meck­len­burg-Vor­pom­mern erfol­gre­ich prak­tiziert wird. In Sach­sen ist es nicht in Sicht. Wir wollen, dass es schnell­stens einge­führt wird!

Zudem fordern wir eine säch­sis­che Bun­desratsini­tia­tive (Druck­sache 7/14317) mit dem Ziel, eine sol­i­darische Pflegevol­lver­sicherung einzuführen. In diese sollen alle Men­schen in Deutsch­land entsprechend der Höhe ihrer Einkom­men ein­zahlen. Die Eigenan­teile für die sta­tionäre Pflege müssen gedeck­elt wer­den. Alle Men­schen sollen in Würde leben und altern — auch im Pflege­heim! Das ist bish­er nicht der Fall: Obwohl die Alter­seinkün­fte im Osten ver­gle­ich­sweise niedrig sind, steigen die Eigenan­teile immer weit­er. Wenn die Rente nicht reicht und das schmale Ver­mö­gen aufge­braucht ist, wird geprüft, ob der Ehep­art­ner oder die Fam­i­lie ein­sprin­gen müssen. Andern­falls bleibt nur der Gang zum Sozialamt, auch wenn die Betrof­fe­nen jahrzehn­te­lang gear­beit­et haben.“

Pressemit­teilung auf linksfraktionsachsen.de